Aktuelles

Neue Anlage zur Herstellung von vorgemischten Abfällen in Bremen

Vorgemischte Abfälle ist ein Begriff für ein homogenisiertes Abfallgemisch, das in unterschiedlicher Weise (z.B. als Schüttgut) angeliefert wird. Für die Weiterbehandlung vorgemischter Abfälle gelten bestimmte Parameter, die einzuhalten sind. Diese beziehen sich bspw. auf die Temperatur, die Inhaltsstoffe und deren pysikalischen und chemischen Eigenschaften. Die vorgemischten Abfälle werden dann der Sonderabfallverbrennung zugeführt. Aus Platzgründen wurde im Jahr 2013 die Planung zur Umlegung des Verarbeitungsplatzes zur Herstellung von vorgemischten Abfällen in Bremen vom Hauptgrundstück Adam-Smith-Straße zur Ricardostraße aufgenommen. Im Februar 2014 wurde der Antrag nach BImSchG bei der senatorischen Dienst – stelle eingereicht. Die Genehmigung wurde im April 2015 erteilt und im Februar 2017 wurde mit dem Bau begonnen. September 2018 waren dann alle Bauauflagen erfüllt, sodass die finale Abnahme durch die Behörde erfolgen konnte. Nach nur wenigen Stunden war die Anlage schon in voller Nutzung. Neben dem nun wesentlich größeren Platzangebot verfügt die neue Anlage nun auch über einen separaten Waschplatz für die entleerten Behälter. Die dort eingesetzten Kollegen wurden zudem noch zur Abnahme von Behälterprüfungen qualifiziert, so dass wir nun für die Standorte der gefährlichen Abfälle ein zentrales Behältermanagement einführen können.

Gesetze

BImSchG

Seit 1974, zuletzt geändert 2017, regelt das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein wichtiges Teilgebiet des Umweltrechts, das Immissionsschutzrecht. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter in allen Bereichen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind laut BimSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Beispiele für schädliche Umwelteinwirkungen können sein: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Das Gesetz stellt Anforderungen nicht nur an industrielle Großanlagen, sondern auch an alltägliche Gegenstände wie Kaminöfen, Rasenmäher oder Sportplätze und Turnhallen als ortsfeste (Nr. 1) Anlagen. Unter die Nummer 3 fällt zum Beispiel eine Baustelle, wenn sie von gewisser Dauer ist. Die Ausführung des Gesetzes wird durch die Gewerbeüberwachungsbehörden, z.B. staatliche Umweltämter, Gewerbeaufsichtsämter oder Bezirksregierungen überwacht. Bestimmte Anlagen unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen (genehmigungsbedürftige Anlagen, § 4 Abs. 1 BImSchG). Diese Anlagen sind nicht im Gesetz selbst aufgeführt, sondern in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen abschließend in einer Liste verschiedener Anlagentypen nummeriert. Dabei ist häufig die Größe oder der Produktionsdurchsatz einer Anlage, Schadstoffausstoß, Stoffdurchsatz, Kapazität oder ähnliches, maßgeblich dafür, ob sie der Genehmigungspflicht unterliegt oder nicht.

Sekundärrohstoffe

Lösemittel

Mit Hilfe von Lösemitteln werden Flüssigkeiten, Gase oder Feststoffe gelöst oder verdünnt. Das bekannteste Lösemittel ist Wasser. Häufig kommen aber auch Stoffe zum Einsatz, die Gesundheits- und Umweltschäden oder explosive Dämpfe verursachen können. Im Privatbereich kennt die eigentlich jeder: Terpentin als Pinselreiniger, Nagellackentferner, Klebstoff für Bodenbeläge, Alkohol als Fensterreiniger oder Frostschutz im Auto. Wo bleibt man mit Resten, die man nicht mehr braucht? Bitte nicht in die Restmülltonne geben, sondern zum Schadstoffsammelmobil bringen. In einigen Landkreisen und bald vielleicht auch bei Ihnen steht dann das Schadstoffmobil von Augustin Entsorgung Bremen. Die Termine für die mobile Schadstoffsammlung finden Sie in Ihrem Abfuhrkalender. Im Schadstoffsammelmobil warten dann nach TRGS 520 qualifizierte Kollegen auf Sie, die die Lösemittelreste in Kleingebinden sicher verpackt nach Bremen fahren. Hier werden die Lösemittel aus den Kleingebinden in Großbehälter umgefüllt und im Sonderabfallzwischenlager deponiert. Hat sich eine entsprechend große Menge angesammelt, wird das Lösemittel mit Saugwagen zu einer Sonderabfallverbrennungsanlage gefahren. Dort ersetzt es Heizöl, mit dem man sonst die Verbrennungstemperaturen im Ofen anhebt, wenn der eigentliche Abfall nicht so gut brennt.

Fahrzeuge & Technik

NIR-Geräte

NIR steht für Nahinfrarot und bezeichnet ein Lichtspektrum in einem für Menschen nicht sichtbaren Wellenlängenbereich zwischen ca. 80 0- 2.50 0nm. Bei diesen Wellenlängen lassen sich materialtypische Muster, die auf den Molekülschwingungen basieren, nach Anregung mit Licht detektieren. Es ist bereits mehr als 20 Jahren her, dass die ersten NIR Erkennungssysteme, ursprünglich für die Nahrungsmittelindustrie entwickelt, ihren Weg in das Recycling gefunden haben. Seit dieser Zeit hat sich sowohl auf der Seite der verfügbaren Sensoren als auch bei den zur Anwendung kommenden Auswertungs-Algorithmen viel getan. Wir setzen diese NIR-Technik in unserer Kunststoff- Sortieranlage zur Identifikation und Sortierung von Verpackungskunstoffen (PE, PP, PET…), Verbundverpackungen, Papier usw. ein: Das zu sortierende Material wird mit NIR-Licht bestrahlt. Bestimmte Wellenlängen regen die Moleküle des Materials an zu schwingen. Diese Wellenlängen werden stark absorbiert und andere werden diffus reflektiert. Diese Wellenlängen- Intensitäts-Spektren werden von Sensoren erfasst. Das wird in Rechnern ausgewertet und ermöglicht so eine eindeutige Kunststoffartenerkennung. Ist ein Abfallpartikel identifiziert, dessen Größe und Lage auf dem Förderband sowie die Bandgeschwindigkeit erkannt, erfolgt rechnergesteuert der gezielte pneumatische Austrag. Dafür ist am Ende des Beschleunigungsbandes eine Düsenleiste quer zur Förderrichtung installiert, über die mit gezielten Luftstößen die gewünschten Partikel ausgeschossen werden. In Abhängigkeit vom Aufgabegut, der Vereinzelung und der Sortierbreite sind dabei Durchsätze von 5-10t pro Stunde bei Wertstoffausbringungen von 8 5- 95% und Wertstoffreinheiten von bis zu 95% möglich. Wir wünschen Ihnen noch einen erfolgreichen Oktober.

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Meppen, Tel. 05931 / 98760
Nordhorn, Tel. 05921 / 990863
Werlte, Tel. 05951 / 95810
Papenburg, Tel. 04961 / 9959110
Leer, Tel. 0491 / 454370
Friesland, Tel. 04421 / 5004950 0

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