Holz A I-III

Holz (A I – III)

Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt (A I), behandelt (A II-III) und schadstoffbelastet (A IV). Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.

Bretter, Balken, Furnierhölzer und Türen, die nur mechanisch und nicht chemisch behandelt wurden, können in einem Container für unbehandeltes Holz gefahrlos entsorgt werden. Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem gesonderten Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfalkategorie A II- AIII). Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.

In einen Holzabfall Container A1-A3 gehören behandeltes Holz, Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm wie z.B.:

  • lackierte Hölzer
  • Furnierholz
  • Verleimtes
  • beschichtetes
  • lackiertes Holz
  • Leimholzplatten
  • Innentüren
  • Dielen
  • Fußböden
  • Parkett
  • Kisten
  • Profilbretter
  • Deckenpaneele
  • Zierbalken
  • Bauspanplatten
  • unbehandeltes Holz

Falls Sie nur unbehandeltes Holz entsorgen möchten, ist dies auch in einem Container A1 möglich.

Diese Abfälle gehören nicht in einen Altholz (A1-3) Container:

  • Glas
  • Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, wie Z.B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen
  • stark lackiertes Holz
  • Baumstämme
  • Baumstubben und Wurzeln
  • Balkongeländer
  • Außentüren
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Holzterrassen
  • Pflanzpfähle
  • druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
  • Bahnschwellen

Containergrößen

Minicontainer VariantenMinicontainer Varianten
Containermaße: L = 235cm / B = 130cm / H = 134cm


Maße: 365 x 190 x 140 cm


Maße: 365 x 190 x 140 cm

Abrollcontainer 10m³
Maße: 450x 250 x 100cm

Abrollcontainer 20 m³
Maße: 575x 250 x 150cm

Abrollcontainer 30m³
Maße: 650 x 250 x 200cm

Abrollcontainer 40 m³
Maße: 700 x 250 x 240cm

Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container. Die Stellgenehmigung können Sie beim öffentlichen Träger der betroffenen Straße, also die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Sie erteilt Ihnen die gebührenpflichtige Genehmigung zur Aufstellung Ihrer Container.

Facebook Instagram Youtube Xing LinkedIn Mein Recycling App - Jetzt registrieren! WhatsApp >> +49 160 90498673

Meppen, Tel. 05931 / 98760
Nordhorn, Tel. 05921 / 990863
Werlte, Tel. 05951 / 95810
Papenburg, Tel. 04961 / 9959110
Leer, Tel. 0491 / 454370
Friesland, Tel. 04421 / 5004950 0

Bitte wählen Sie einen Bereich: