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Gesetze & Verordnungen

Brandschutz
Extreme Hitze und Trockenheit haben in diesem Sommer, wie in allen anderen Bereichen, auch in Betrieben der Entsorgungswirtschaft verstärkt zu Bränden geführt. Diese entstanden durch Selbstentzündung, Kurzschlüsse, heiß gelaufene Maschinenteile, Wärmeaustritt infolge biologischer oder chemischer Reaktionen, Sonneneinstrahlung oder Blitzschlag. Deshalb achten wir täglich selbst bei Betriebsrundgängen auf mögliche Brandgefahren und auf die Funktionsfähigkeit von Brandmeldeund Löscheinrichtungen. Zusätzlich wurde auch der Wachdienst sensibilisiert, der bei regelmäßigen Kontrollgängen außerhalb der Betriebszeiten (Wochenende, nachts) besonders auf mögliche Brandentwicklungen achtet. Zudem sorgen wir dafür, dass stets genügend Löschwasser zur kurzfristigen Brandbekämpfung vorhanden ist. Dazu gehört z.B. auch die Verlegung von zusätzlichen Feuerlöschschläuchen und die Bereitstellung von mit Wasser gefüllten IBCs. Wie wir damit Feuer löschen, können Sie in einem Video auf unserem YoutubeKanal sehen: https://www.youtube.com/channel/UCllafYnqlcRJGP1NB7DeUEw

Der betriebliche Brandschutz ist in vielen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften sowie in technischen Regeln und Normen geregelt – z.B.:
• Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
• Allgemeine Durchführungsverordnung zur
Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO)
• Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung
von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff
(Kunststofflager-Richtlinien – KLR)
• Richtlinie über den baulichen Brandschutz im
Industriebau (Industriebaurichtlinie – IndBauRL)
• ASR A2.2 – Technische Regeln für Arbeitsstätten –
Maßnahmen gegen Brände
• DVGW Arbeitsblatt W 405 – Löschwasserbedarf,
Wasserversorgung Brandschutz
• verschiedene DIN-Normen

Generell setzt sich ein geschlossenes Brandschutzkonzept immer aus organisatorischen/betrieblichen, baulichen und anlagentechnischen Komponenten zusammen. Im Bereich des organisatorischen Brandschutzes haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt: Brandschutzordnung (Teil A, B und C), Brandschutzpläne, Alarmpläne, Feuerwehrpläne, Unterweisung der Mitarbeiter, Schulung von Brandschutzhelfern, Brandschutzübungen, Sicherheitsanweisungen bei feuergefährlichen Arbeiten, Achten auf Ordnung und Sauberkeit. Dazu gehört die tägliche Reinigung von Arbeitsgeräten und Maschinen. Darüber hinaus muss die Einhaltung von Sicherheitsabständen und die Installation von Brandabschnitten, Brandwänden, Brandabschottungen und die Auswahl von geeigneten Baustoffen bei Neu oder Umbauten gewährleistet sein. Auch verbindliche Intervalle und Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung, Blitz- und Überspannungsschutz, Schutz gegen Brandstiftung usw. kommen hinzu. Und wir haben auch anlagentechnische Maßnahmen ergriffen: Brandmeldeanlagen, Löschwasserversorgung, automatische Feuerlöschanlagen, Brandbekämpfungseinrichtungen (bspw. Feuerlöscher, Hydranten), Rauch- & Wärmeabzugsanlagen. Diese Maßnahmen dienen der Vorbeugung. Damit aber Feuerversicherungen das spezifische Risiko bei Entsorgungsunternehmen versichern, müssen in der Regel noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein: keine Lagerungen von brennbaren Materialien im Freien im Abstand von weniger als 10m zu Gebäudeaußenseiten und (teilweise) von weniger als 5m zu Einfriedungen, vollständige Einfriedung des Betriebsgrundstückes, jährliche Revision der elektrischen Anlagen, Ausleuchtung des Betriebsgrundstückes, Brandmeldeanlagen (VdS) mit Aufschaltung auf Clearingstelle/Feuerwehr, Löschanlagen ab einer bestimmten Betriebsgröße, Nachweis der vorhandenen Löschwasserversorgung, Rauchverbot (Kennzeichnung, Raucherbereiche), Anlagen vor Betriebsschluss leerfahren etc.

Sekundärrohstoffe

AzV

Die Abkürzung AzV steht für Abfall zur thermischen Verwertung. Diese Abfälle werden einer Müllverbrennungsanlage zugeführt, wo das Nebenprodukt Wärme für die Fernwärmeversorgung und zur Stromerzeugung erzeugt wird. Bei der energetischen Verwertung werden Abfälle mit hohem Heizwert als Ersatzbrennstoff für fossile Brennstoffe genutzt, z.B. in Zementwerken. So werden weniger fossile Brennstoffe durch die energetische Verwertung benötigt. Laut Umweltbundesamt ist die thermische Abfallbehandlung eine der tragenden Säulen der Abfallentsorgung in Deutschland. In der Regel wird die beim Verbrennen freigesetzte Energie genutzt und als elektrische Energie, Wärme oder Prozessdampf abgegeben. Es gibt derzeit 68 Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit einer Jahreskapazität von circa 19,6 Mio. To. 2009 haben 70 Anlagen, nach Angaben des Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), 14 Terrawattstunden Wärme oder Kälte und 6 Terrawattstunden Strom geliefert. Diese Menge reicht aus, um über 3 Mio. Menschen mit Strom und 2 Mio. Menschen mit Raumwärme zu versorgen. Um diese große Menge Energie zu erzeugen, wurden 45 Mio. To. Abfall aus allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Haushalten, thermisch behandelt. Das waren ca. 12,5% des gesamten Abfalls. In den Kommunen wurden 37 Mio. To. Siedlungsabfall gesammelt, fast die Hälfte davon (44%) wurde thermisch behandelt, so der VKU. Was bei der Verbrennung übrig bleibt, wird in anderen Bereichen weiter genutzt. So werden Rostaschen im Straßen und Wegebau verwendet. Eisen und Nicht-Eisen-Metalle werden aus der Schlacke zurückgewonnen und stofflich verwertet. Auch für den Klimaschutz ist die thermische Verwertung des Abfalls positiv. Durch die Verbrennung konnten Deponien geschlossen und so Methanemissionen vermieden werden. Daneben werden weniger fossile Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung benötigt. Allerdings ist die Verbrennung von Kunststoffen auf Erdölbasis in Grundlast- kraftwerken auch mit CO2-Emissionen und damit mit einer Belastung für das Klima verbunden. schutz. Für die Annahme des AzV bei Verbrennungsanlagen sind verschiedene Faktoren aus schlaggebend: Dazu gehören der Brennwert, der Chlor- und der Schwefelgehalt.

Fahrzeuge & Technik

Kehrmaschine

Wir sind täglich mit 4 Großkehrmaschinen im Landkreis Emsland und den angrenzenden Kreisgebieten unterwegs und reinigen dort Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraße sowie Betriebsplätze. Dabei werden täglich bis zu 200 Straßenkilometer von Unrat befreit. Die Großkehrmaschinen verfügen über eine einseitige bzw. beidseitige Aufnahme, d.h. wir können sowohl in Fahrtrichtung rechts als auch links, z.B. in Einbahnstraßen reinigen. Mit einem Radialbesen wird der Schmutz von der Fahrbahn gelöst und dem Absaugtrichter zugeführt. Über eine Turbine wird die Schmutzfracht angesaugt und in den Schmutzbehälter befördert. Dieser hat ein Fassungsvermögen von ca. 6 m3. Unter der Kehrmaschine befindet sich ein Walzenbesen, der ebenfalls das Material zur Absaugung hin befördert. Die Kehrmaschine kann mit unterschiedlichen Besen bestückt werden. Hier unterscheidet man von weichen Kunststoffbestückungen bis hin zu extrem harten Drahtzöpfen.

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Meppen, Tel. 05931 / 98760
Nordhorn, Tel. 05921 / 990863
Werlte, Tel. 05951 / 95810
Papenburg, Tel. 04961 / 9959110
Leer, Tel. 0491 / 454370
Friesland, Tel. 04421 / 5004950 0

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